Eine Scheidung bringt zahlreiche Fragen mit sich. Befindet sich eine Immobilie im gemeinsamen Besitz der ehemaligen Eheleute, muss auch diese berücksichtigt werden. Die Möglichkeiten reichen von einer Weiternutzung über eine Vermietung bis hin zum Verkauf.
Eine Scheidung muss nicht zwingend bedeuten, dass beide Partner ausziehen. Umbauten ermöglichen beispielsweise weiterhin eine gemeinsame Nutzung der Immobilie, wobei jeder Partner einen eigenen Bereich erhält. Möchte nur einer der ehemaligen Eheleute im gemeinsamen Zuhause verbleiben, lässt sich die Immobilie auch übertragen.
Der Partner, der die Immobilie übernehmen möchte, muss den jeweils anderen ausbezahlen sowie aus dem gemeinsamen Darlehensvertrag entlassen. Der neue Alleineigentümer muss der Bank für diesen Schritt glaubhaft darlegen, dass er die fortlaufende Finanzierung alleine tragen kann.
Möchten beide Eheleute nach der Scheidung nicht in der gemeinsamen Immobilie verbleiben, bietet sich eine Vermietung an. Diese verspricht oftmals gute Renditen und die monatlichen Mieteinnahmen lassen sich zum Beispiel zur Altersvorsorge verwenden. Das Vermieten der Scheidungsimmobilie empfiehlt sich auch dann, wenn eine Vererbung an gemeinsame Kinder geplant ist.
Auf die Vermieter kommt allerdings ein gewisser Verwaltungsaufwand zu. Das ehemalige Paar muss außerdem dazu bereit sein, weiterhin gemeinsame Entscheidungen über die Immobilie zu treffen. Ein professioneller Makler kann hier wichtige Unterstützung bieten, da er das Potenzial der Immobilie einschätzen kann und über weitreichende Kenntnisse des regionalen Immobilienmarkts verfügt.
In einigen Fällen führt am Verkauf der gemeinsamen Immobilie kein Weg vorbei. Beispielsweise wenn diese zu groß oder teuer ausfällt oder die ehemaligen Eheleute unabhängig voneinander einen neuen Lebensabschnitt beginnen möchten. Ein Immobilienverkauf bietet häufig den Vorteil, dass beide Partner eine größere Geldsumme erhalten und eine eigene Immobilie erwerben können.
Da eine Immobilienfinanzierung häufig an eine lange Laufzeit von bis zu 30 Jahren gebunden ist, sind Immobilienkredite im Fall einer Scheidung nur selten abbezahlt. Entscheiden sich getrennte Paare für den Verkauf des gemeinsamen Eigenheims, müssen bestehende Kredite daher abgelöst werden. Die Bank verlangt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Mit Blick auf die Marktsituation kann es sich in einigen Fällen als sinnvoll erweisen, die Veräußerung aufzuschieben, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
Wer sich scheiden lässt, muss sich um eine Vielzahl von Dingen kümmern. Als professioneller Immobilienmakler unterstützt Köhler & Tesch WohnArt Immobilien Sie gerne bei der Vermietung oder Veräußerung Ihrer gemeinsamen Immobilie. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne zu unseren Leistungen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um über Ihre Möglichkeiten zu sprechen.